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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für DMZ Eventtechnik
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Vermietungen von DMZ Eventtechnik, Inhaber Dominik Zbinden, mit Sitz in Schwarzenburg, Schweiz. Sie gelten für Privatpersonen, Vereine, Firmen sowie öffentliche Institutionen.
Mit der Auftragserteilung gelten diese AGB als akzeptiert.
2. Leistungen
DMZ Eventtechnik bietet insbesondere folgende Leistungen an:
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Vermietung von Ton-, Licht-, Video- und Eventtechnik
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Technische Betreuung von Veranstaltungen
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Planung und Umsetzung technischer Konzepte
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Transport, Auf- und Abbau von technischem Material
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Support während Veranstaltungen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung.
3. Offerten und Reservationen
Offerten sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Eine Reservation oder Auftragserteilung gilt erst nach schriftlicher oder mündlicher Bestätigung durch DMZ Eventtechnik als verbindlich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
DMZ Eventtechnik behält sich vor, bei grösseren Projekten eine Vorauszahlung oder Akontozahlung zu verlangen.
5. Stornierung
Bei einer Absage des Auftrags durch den Kunden gelten folgende Stornierungsbedingungen:
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Bis 30-14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Betrags
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Weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des vereinbarten Betrags
Bereits entstandene Zusatzkosten oder speziell bestelltes Material können zusätzlich verrechnet werden.
6. Mietmaterial und Haftung
Das Mietmaterial bleibt jederzeit Eigentum von DMZ Eventtechnik.
Der Kunde verpflichtet sich, das Material sorgfältig zu behandeln und ausschliesslich bestimmungsgemäss zu verwenden.
Für Schäden, Verlust oder Diebstahl des Mietmaterials während der Mietdauer haftet der Kunde in vollem Umfang. Schäden sind unverzüglich zu melden.
Defektes oder beschädigtes Material wird dem Kunden zum Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwert verrechnet.
7. Auf- und Abbau / Veranstaltungsbedingungen
Der Kunde sorgt für einen sicheren und freien Zugang zum Veranstaltungsort sowie für geeignete Stromanschlüsse.
Verzögerungen, Zusatzaufwand oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Vorbereitung, fehlender Infrastruktur oder falscher Angaben können zusätzlich verrechnet werden.
8. Haftung
DMZ Eventtechnik haftet ausschliesslich für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.
Für Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, Stromunterbrüche, Wetterbedingungen oder behördlicher Anordnungen wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und notwendiger Bewilligungen verantwortlich.
9. Wetter und Open-Air Veranstaltungen
Bei Open-Air Veranstaltungen ist der Kunde für ausreichenden Wetterschutz verantwortlich.
DMZ Eventtechnik kann den Betrieb oder Aufbau verweigern beziehungsweise abbrechen, wenn Personen, Material oder Infrastruktur durch Wetter oder äussere Einflüsse gefährdet werden.
10. Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Schwarzenburg BE, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
11. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
DMZ Eventtechnik behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen.
DMZ Eventtechnik
Schwarzenburg, Schweiz
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